MOTORRAD BIS MAX. 48 PS
für Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)

BEGINN DER AUSBILDUNG
Den Schein kannst du bereits mit 17,5 Jahren beginnen, dann bekommst du deinen Scheckkartenführerschein mit 18 Jahren.
Nach jeweils 2 Jahren Besitz der Klasse A1 oder A2 ist ein Upgrade auf die nächste Stufe möglich. Dies erfolgt entweder durch eine Praktische Fahrprüfung mit einem der nächsten Klasse entsprechendem Motorrad oder durch absolvieren von 7 Fahreinheiten in einer Fahrschule.
DAUER DER AUSBILDUNG:
Besuch der 32 Theorieeinheiten für Grundwissen (falls nicht vorhanden) und klassenspezifisch A und 12 Fahrlektionen mit unserem Motorrad am Übungsplatz und im öffentlichen Verkehr.
Die Theorieprüfung machst du wenn du dazu bereit bist, nach besuchtem Theoriekurs (einfach Termin mit unserem Büro vereinbaren) die Praktische Prüfung machst du mit vollendetem 18. Lebensjahr und wenn du dazu bereit bist (einfach Termin mit unserem Büro vereinbaren).


WAS BRAUCHST DU FÜR DIE AUSBILDUNG
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Amtlicher Lichtbildausweiss (Reisepass oder Personalausweiss)
- 2 Passfotos nach EU-Norm (dürfen nicht älter als 6 Monate sein)
- Ärztliches Gutachten –> zur Ärzteliste (Abgabe spätestens 7 Tage vor der Theorieprüfung)
- Erste-Hilfe-Kurs Bestätigung –> zur den Kursterminen (Abgabe spätestens 7 Tage vor der Praxisprüfung)