PWK – KLASSE B (L17)
für Kraftwaren mit nicht mehr als 8 Plätzen zur Personenbeförderung und einer höchsten, zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg.

BEGINN DER AUSBILDUNG:
Den Schein kannst du bereits mit 15,5 Jahren beginnen, wenn Du Dich bei uns zur vorgezogenen Ausbildung angemeldet hast. Dann bekommst du deinen Scheckkartenführerschein mit 17 Jahren. L17-Fahrtenprotokoll und L17-Tafeln bekommst du in der Fahrschule.
DAUER DER AUSBILDUNG:
Die L17-Ausbildung umfasst 32 Theorieeinheiten und 18 Fahreinheiten. Wer alle Einheiten absolviert, die Prüfungen besteht und 17 Jahre alt ist, erhält den Führerschein somit ein Jahr früher. Die Probezeit bei L17 Lenkern verlängert sich um ein Jahr, also bis zum 20. Geburtstag.


Ausbildungsfahrten
Diese Fahrten machst du mit einem deiner nominierten Begleiter(innen) im Privat-Pkw, der allerdings vorne und hinten gekennzeichnet sein muss. Die L17-Tafeln gibt´s bei uns.
L17 Begleitpersonen
Maximal 2 Personen, die
- seit mindestens sieben Jahren den B-Führerschein besitzen
- in den vergangenen drei Jahren regelmäßig ein Fahrzeug der Klasse B gelenkt haben und
- in den vergangenen 3 Jahren keine schweren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.


L17 und A – Kombi
- Ausbildungsbeginn Motorrad A1 und L17 mit 15,5 Jahren
- Theorieprüfung L17 und Motorrad nach Besuch des Theoriekurses
- Praxisprüfung L17 mit dem vollendeten 17. Lebensjahr
- Praxisprüfung Motorrad A1 mit dem vollendeten 16. Lebensjahr
WAS BRAUCHST DU FÜR DIE AUSBILDUNG:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Amtlicher Lichtbildausweiss (Reisepass oder Personalausweiss)
- 2 Passfotos nach EU-Norm (dürfen nicht älter als 6 Monate sein)
- Ärztliches Gutachten –> zur Ärzteliste (Abgabe spätestens 7 Tage vor der Theorieprüfung)
- Erste-Hilfe-Kurs Bestätigung –> zur den Kursterminen (Abgabe spätestens 7 Tage vor der Praxisprüfung)
